Wärmespeicher für Wärmepumpen
Ich habe in ein Haus von 1938 mit einigen Modernisierungen eine Wärmepumpe eingebaut. Diese hat außer für Brauchwasser nur einen 20 l Speicher, Daraus folgt, daß in Abschaltphasen nur das Haus als Wärmespeicher zur Verfügung steht. Ich habe keine Fußbodenheizung, sodaß ich mehrstündige Abschaltungen kritisch sehe. Solche Umstände sollten im Gesetz ihre Berücksichtigung finden. Tun sie das? Mit freundlichen Grüßen Karl Westendorff
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