Fazit
Die Trinkwasserverordnung 2023 wurde am 31.03.2023 vom Bundesrat verabschiedet. In nunmehr 72 Paragraphen regelt sie die Sicherung und Überwachung der Trinkwassergüte vom Erfassungsgebiet des Trinkwassers durch den Wasserversorger bis hin zur Abgabe des Trinkwassers durch den Betreiber an den Verbraucher. Insgesamt soll die neue TrinkwV durch geeignete Maßnahmen das Vertrauen der Verbraucher in die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch stärken.
Wenn beispielsweise mehr Trinkwasser getrunken wird, sinken die Emissionen durch den verringerten Transport von Flaschen und es gelangt weniger Mikroplastik von Kunststoffflaschen in die Umwelt. Neben den reaktiven kommt auch den proaktiven Maßnahmen, also ohne Überschreitungen der Anforderungen, eine deutlich höhere Bedeutung zu als bisher.
Wir sind also auf einem guten Weg hin zum Wassersicherheitsplan WSP, bei dem auch Trinkwasserinstallationen in Gebäuden und deren fachgerechter Betrieb anlasslos und regelmäßig auf die Einhaltung der a. a. R. d. T. untersucht werden.