Die Messung des Schutzleiterwiderstands soll den niederohmigen Durchgang des Schutzleiters nachweisen.
An Arbeitsmitteln der Schutzklasse I wird der Schutzleiterwiderstand zwischen dem Schutzkontakt des Steckers und den berührbaren leitfähigen Teilen, die zu Schutzzwecken mit dem Schutzleiter verbunden sind, gemessen.
Der Prüfstrom muss mindestens 200 mA betragen. Manche Prüfgeräte können zusätzlich einen Prüfstrom von 10 A zur Verfügung stellen. Es obliegt der Elektrofachkraft zu entscheiden, welcher Prüfstrom sinnvoll angewendet wird.
Falls die Messung des Schutzleiterwiderstands mit einer Prüfgleichspannung erfolgt, ist entsprechend den Angaben des Prüfgeräteherstellers die Messspannung umzupolen. Bei korrodierten Kontakten können sich Übergangswiderstände bilden, die in einer Stromflussrichtung leitend, in der anderen jedoch hochohmig sind. Die Schutzleiterwiderstandsmessung muss in beiden Stromrichtungen erfolgen, um diesen als Diodeneffekt bezeichneten Effekt feststellen zu können.
Während der Messung ist die Leitung in Abschnitten über ihre ganze Länge zu bewegen, besonders an den Leitungseinführungen. Der Prüfstrom muss als Dauerstrom über eine hinreichend lange Zeit fließen. Dabei muss die Anzeige des Prüfgerätes beobachtet werden.
Auch ein nur kurzzeitig vom Prüfgerät angezeigter hoher Schutzleiterwiderstand weist auf eine Unterbrechung des Schutzleiters oder eine Störung in einer Schutzleiterbahn hin.
Der Schutzleiterwiderstand ist von der Leitungslänge und dem Leiterquerschnitt abhängig. Es gelten daher die Grenzwerte.