Fachlexikoneintrag

Schornstein

Ein Schornstein ist eine überwiegend senkrechte Vorrichtung, wie ein Schacht oder ein Rohr, mit der Abgase oder Abluft aus Feuerstätten nach außen ins Freie geführt werden.

Anforderungen an Schornsteine/Abgasanlagen und deren angrenzenden Bauteile werden beispielsweise in den Landesbauordnungen, den Feuerungsverordnungen der Länder, der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) und der DIN 18160 T1 geregelt.

In den Feuerungsverordnungen der Länder wird eine Unterscheidung zwischen Schornstein und Abgasleitung getroffen. Abgasleitungen dürfen nur für flüssige und gasförmige Brennstoffe verwendet werden. Bei Feuerstätten, die feste Brennstoffe einsetzen, müssen die Abgase hingegen in rußbrandbeständige Schornsteine mit einer Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten abgeleitet werden. Im Gegensatz zu gemauerten Schornsteinen bestehen Abgasleitungen in der Regel aus Edelstahl- oder Kunstoffrohren.

Schornsteine auf Dächern.
Bei Feuerstätten mit festen Brennstoffen müssen die Abgase in rußbrandbeständige Schornsteine abgeführt werden.

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Dienstag, 07.02.2017

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