Förderung: Der Zuschuss in Bezug auf die förderfähigen Bruttoinvestitionskosten des neuen Heizsystems könnte sich wie folgt zusammensetzen:
- 30 Prozent für Wärmepumpen-Hybrid (Anteil Wärmepumpe),
- 30 Prozent Einkommensbonus, da zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 Euro,
- fünf Prozent Effizienzbonus für natürliches Kältemittel R290.
Das entspricht einer Förderung von 65 Prozent. Der Endkunde bezahlt somit nur noch rund ein Drittel der förderfähigen Kosten für ein Heizsystem, das den fossilen Energieverbrauch und die CO2-Emissionen bereits deutlich senkt. Das Wärmepumpen-Hybridsystem ist ein erster Schritt, um das Gebäude später auf ein klimaneutrales Heizsystem zu optimieren.
Beispiel 2: Teilsaniertes Bestandsgebäude, Baujahr 1975
Die Fenster wurden in den vergangenen zehn Jahren bereits erneuert. Geheizt wird mit einem Gaskessel, der älter als 20 Jahre ist. Das Haushaltsjahreseinkommen beträgt mehr als 40.000 Euro.
Empfehlung: Wärmepumpen-System bestehend aus einer Luft/Wasser-Wärmepumpe „Logatherm WLW186i AR“, optional mit Photovoltaikanlage.
Begründung: Der effiziente Einsatz einer Wärmepumpe ist gegeben mit einer maximalen Vorlauftempe-ratur von ≤ 55 °C. Die Systemtemperaturen lassen sich beispielsweise durch den Austausch der Heizkörper oder durch den gezielten Einsatz von Infrarotheizgeräten weiter optimieren.
Förderung: Der Zuschuss in Bezug auf die förderfähigen Bruttoinvestitionskosten des neuen Heizsystems könnte sich wie folgt zusammensetzen:
- 30 Prozent für die Wärmepumpe,
- 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch des alten Gaskessels,
- fünf Prozent Effizienzbonus für natürliches Kältemittel R290.
Das entspricht einer Förderung von 55 Prozent. Der Eigenheimbesitzer bezahlt somit weniger als die Hälfte der förderfähigen Kosten für ein zukunftssicheres und nachhaltiges Wärmepumpen-Heizsystem.
Fazit
Bietet das GEG vielfältige Möglichkeiten, die EE65-Anforderungen umzusetzen? Ja! Sollten wir diese verschiedenen Möglichkeiten deutlicher darstellen und kommunizieren? Ja! Denn das Ziel der Klimaneutralität in 2045 ist Konsens, zumindest trägt das die Mehrheit in Deutschland mit. Um die Klimaschutzziele zur erreichen, brauchen wir jedoch Planungssicherheit und Zuversicht für die anstehenden Investitionsentscheidungen. Deshalb ist es gut, dass GEG 24 und BEG 24 nun in Kraft sind. Die große Aufgabe aller fachkundigen Personen ist es, die Endverbraucher transparent, unaufgeregt und lösungsorientiert zu beraten.
Wärmepumpen und Wärmepumpen-Hybridsysteme sind aus Sicht von Buderus für den überwiegenden Teil des Gebäudebestands die effizientesten und zukunftsfähigsten Heizsystemlösungen auf dem Weg zur Klimaneutralität im Gebäudesektor. Durch die BEG werden Investitionen unter anderem in diese klimafreundlichen und zukunftsfähigen Heizsysteme sowie in zugehörige Umfeldmaßnahmen mit attraktiven Zuschüssen von bis zu 70 Prozent gefördert. Energieeffizienz-Experten, Fachplaner und SHK-Fachhandwerker, die diese Fördermöglichkeiten kennen und darüber in der Endkundenberatung aufklären, können Gebäudebesitzern die Entscheidung für eine Modernisierung deutlich erleichtern. Das trägt zu einer offenen, ehrlichen und guten Kundenbeziehung bei und erhöht das Verständnis sowie die Wahrscheinlichkeit, Systemlösungen für eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung gemeinsam umzusetzen.