Fachlexikoneintrag

Energiepass

Der Energiepass ist ein öffentlich-rechtliches Zertifikat, mit dem mehr Transparenz über die energetischen Eigenschaften von Gebäuden geschaffen werden soll. Zusätzlich soll er Hinweise zu energetischen Modernisierungsmöglichkeiten geben. Der Begriff Energiepass ist eine veraltete Bezeichnung, die noch von den ersten Dena-Feldversuchen her stammt und die komplett durch den in der Energieeinsparverordnung (EnEV) verwendeten Begriff Energieausweis ersetzt wurde. Die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises/Energiepasses für Neu- und Bestandsbauten ist in der EnEV geregelt. Sie enthält auch die Details zur Beschaffenheit der Energieausweise und wann sie wem zugänglich gemacht werden müssen.

Quelle: Tiator, Ingolf (4. Auflage 2016): Heizungsanlagen mit der neuen EnEV 2014, Würzburg, Vogel Business Media Verlag

Der Energiepass als  Bedarfs- oder als Verbrauchsausweis
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) / http://www.zukunft-haus.info
Der Energiepass/Energieausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes. Er wird als Bedarfs- oder als Verbrauchsausweis erstellt.

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Montag, 20.02.2017

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