Artikel

Der Tanz der Moleküle

Sind Sie demnach zufrieden mit der aktuellen Ausgestaltung des GEG und der flankierenden Förderungen, etwa durch die BEG-EM? Oder was gehört aus Sicht des en2x ggfs. angepasst?

Die im novellierten GEG festgeschriebene Technologieoffenheit ist sehr positiv zu bewerten, denn sie schafft im Sinne der Kunden die Voraussetzung für einen Wettbewerb um die geeignetsten Erfüllungsoptionen. Die brennstoffseitige Erfüllung des GEG kann durch entsprechende Beimischung von Heizöl mit erneuerbaren Anteilen oder durch die entsprechende Verwendung von biogenem Flüssiggas bewerkstelligt werden. Eine gute Nachricht für die Wärmewende. Jedoch besteht noch Optimierungsbe-darf. Sinnvoll wäre es, wenn die nachgefragte Menge nach den alternativen flüssigen Brennstoffen – wie zum Beispiel bei der Erdgasversorgung – von den Brennstoffanbietern auch bilanziell erfüllt werden könnte. In dem Fall müsste unverändert die vom Gesetzgeber geforderte Gesamtmenge erneuerbarer Energien in den Wärmemarkt geliefert werden, es müsste aber nicht jeder vom Kunden individuell bestellte erneuerbare Anteil an genau diesen Kunden ausgeliefert werden. Das würde Kosten reduzieren und die Akzeptanz der Wärmewende seitens der Kunden erhöhen.

Der § 71, Absatz 11, GEG – Nachweis der Informationspflicht bei geplantem Einbau einer Öl-, Gas- oder Festbrennstoffheizung – wird vor allem in Kreisen des Fachhandwerks gern als Beispiel für überbordende Bürokratie zitiert. Wie sehen Sie das?

Grundsätzlich ist es notwendig, in einem Gebäude die verschiedenen Lösungen zur Energieeinsparung und zum Umstieg auf erneuerbare Brennstoffe in Einklang zu bringen. Dazu ist eine fachkundige Beratung notwendig, die auch einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen gibt. Vorhersagen von Energiepreisen waren in der Vergangenheit aber immer sehr problematisch. Wichtig sind geeignete, kosteneffiziente und sozial verträgliche Lösungen, die es ermöglichen, die Menschen „mitzunehmen“.

Quelle: en2x
Ölheizung neben Luft/Wasser-Wärmepumpe: Der Einsatz von hybriden Heizsystemen bietet eine sinnvolle Modernisierungsoption.

Wie schätzen Sie die im eben genannten GEG-§ formulierte „Unwirtschaftlichkeit“, sprich: Kostenrisiken durch künftige CO2- und Brennstoffpreise, ein? Ist ferner die „Grüne-Brennstoff-Quote“ ab 2029 im Zusammenhang mit der Öl-Brennwerttechnik in der Praxis sicher erfüllbar?

Eine Vorhersage, wie sich Energiepreise entwickeln werden, ist immer schwierig, da eine Vielzahl von Faktoren darauf Einfluss nehmen. Maßnahmen, die den Brennstoffbedarf reduzieren, sind und bleiben unabhängig davon in jedem Fall sinnvoll. Dazu gehört der Einbau von Hybridtechnik, aber auch Gebäudedämmung. Hybridanlagen ermöglichen zum Beispiel eine Auswahl des Energieträgers, die so erfolgen kann, dass der jeweils günstigere Energieträger genutzt wird. Was erneuerbare flüssige Brennstoffe anbelangt, so arbeiten Heizölproduzenten und -handel derzeit intensiv an einem flächendeckenden Angebot für klimaschonende Heizölqualitäten. Viele Geräte für flüssige Brennstoffe sind bereits für erneuerbare Energieträger ausgelegt. Darum wurde das Green Fuels Ready-Label geschaffen: Es zeichnet Heizungsanlagen, Tanks und Komponenten aus, die mit bis zu 100 Prozent erneuerbaren flüssigen Brennstoffen, also auch in Mischungen mit fossilen flüssigen Brennstoffen, betrieben werden können.

Apropos „grüne Brennstoffe“: Wie lauten aktuelle en2x-Projekte zum Meta-Thema „future fuels“ und Ergebnisse der diversen Feldtests?

Wie Lösungen in Kombination mit flüssigen Energieträgern erfolgreich funktionieren können, zeigen bereits seit Jahren einschlägige Umsetzungen in der Praxis. So haben im Rahmen eines groß angelegten Demo-Vorhabens von en2x und BDH bundesweit 25 ausgesuchte Wohnhäuser mittlerweile drei Heizperioden mit „grünem“ Heizöl hinter sich – und das mit Erfolg. Im Rahmen des 2020 gestarteten Demo-Vorhabens wurden dem Brennstoff erneuerbare Komponenten beigemischt. Die Heizungsanlagen wurden dafür zunächst mit einer Mischung aus normalem schwefelarmen Heizöl, sieben Prozent Fettsäuremethylester (FAME) und 26 Prozent hydrierten Pflanzenölen (HVO) betankt. Das macht insgesamt 33 Prozent erneuerbare Anteile im herkömmlichen Heizöl – und eine erhebliche Einsparung an Treibhausgasemissionen. Im Laufe des Vorhabens wurde die Quote des „grünen“ Anteils der Beimischung dann hochgesetzt. In der dritten Heizperiode wurden, orientiert an den Vorgaben des GEG, dem herkömmlichen Heizöl 65 Prozent HVO beigemischt. Während des Untersuchungszeitraumes wurden an den Heizungsanlagen weder technische Anpassungen vorgenommen noch Wartungsarbeiten durchgeführt. Überprüfungen der Anlagen erfolgten jeweils am Ende der Heizperiode mit einem positiven Ergebnis: Es gab keine brennstoffbedingten Mängel oder gar Heizungsausfälle.

Weiterführende Informationen: https://en2x.de/

Dienstag, 09.07.2024

Einloggen

Login / Benutzername ungültig oder nicht bestätigt

Passwort vergessen?

Registrieren

Sie haben noch kein Konto?
Dann registrieren Sie sich jetzt kostenfrei!
Jetzt registrieren

 

Expertenfragen

„Frag‘ doch einfach mal – einen Experten!": Nach diesem Motto können Sie als Nutzer der TGA contentbase hier ganz unkompliziert Fachleute aus der Gebäudetechnik-Branche sowie die Redaktion der Fachzeitschriften HeizungsJournal, SanitärJournal, KlimaJournal, Integrale Planung und @work zu Ihren Praxisproblemen befragen.

Sie wollen unseren Experten eine Frage stellen und sind schon Nutzer der TGA contentbase?
Dann loggen Sie sich hier einfach ein!

Einloggen
Sie haben noch kein Konto?
Dann registrieren Sie sich jetzt kostenfrei!
Registrieren