Über ungedämmte Kellerdecken und Bodenplatten gegen das Erdreich entstehen große Energieverluste, daher ist es notwendig eine erhöhte Dämmung der Fußbodenheizung zu berücksichtigen. Für Flächenheizungen werden in der EnEV folgende Mindest-Wärmedurchlasswiderstände der Dämmschichten unter den Leitungen des Fußbodenheiz- oder Kühlsystems vorgeschrieben:
- Darunter befindlicher oder benachbarter beheizter Raum - Rλ ≥ 0,75 m2•K/W
- Darunter befindlicher unbeheizter Raum oder an Erdreich grenzend - Rλ ≥ 1,25 m2•K/W
- Raum darunter an Außenluft grenzend - Rλ ≥ 2 m2•K/W
Mitunter kann es auch erforderlich werden, einen Teil der Dämmung der Fußbodenheizung unterhalb der Decken- bzw. Bodenplatten anzubringen. Oft können trittschalldämmende Materialien gleichzeitig auch als Wärmedämmung verwendet werden – umgekehrt aber haben nicht alle Wärmedämmstoffe auch eine trittschalldämmende Wirkung. Gerade bei dicken Dämmstoffschichten wird oft eine Kombination von Wärmedämm- und Trittschallplatten empfohlen.
Quellen: Pistohl, Wolfram (2007): Handbuch der Gebäudetechnik: Planungsgrundlagen und Beispiele, Band 2: Heizung, Lüftung, Beleuchtung, Energiesparen. Köln: Werner Verlag.
Bohne, Dirk: Stuttgart (2014, 10. Auflage): Technischer Ausbau von Gebäuden, Springer Vieweg – Kohlhammer Verlag