Ein behindertengerechtes WC ist eine für Rollstuhlbenutzer geeignete Toilettenkabine, die in Sanitärräumen öffentlicher Gebäude vorhanden sein und den Anforderungen der DIN 040-1 entsprechen muss. Zu den wichtigsten Anforderungen gehört eine Türbreite von mindestens 90 cm. Zusätzlich muss sie nach außen aufschlagen.
Für die Bewegungsfläche neben dem WC ist eine Breite von mindestens 95 cm und eine Tiefe von 75 cm gefordert. Die Sitzhöhe des WC-Beckens inklusive Sitz sollte mindestens 48 cm Höhe betragen, außerdem muss das Becken klappbare Haltegriffe an beiden Seiten haben. Toilettenpapierhalter und Spülung müssen mit der Hand oder dem Arm erreichbar und bedienbar sein. Für den Waschtisch gilt unter anderem, dass er unterfahrbar sein muss und eine Einhebel-Armatur oder eine berührungslose Armatur bieten muss. Für den Wohnungsbau gelten ähnliche Anforderungen, die in der DIN 040-2 geregelt sind.
Quelle: Pistohl, Wolfram;, Rechenauer, Christian; Scheuerer, Birgit (2013 – 8. Auflage): Handbuch der Gebäudetechnik: Planungsgrundlagen und Beispiele Band 1: Allgemeines, Sanitär, Elektro, Gas. Köln: Werner Verlag.