24. September 2018
Ein Stück Kuchen bestellt, aber ein Stück Sahnetorte bekommen und abgerechnet. Geht das? Nein, das geht nicht – findet jedenfalls das Oberlandesgericht Braunschweig und urteilt: Unnötige Extras müssen vermieden werden! Das Geld eines Auftraggebers darf vom Architekten nicht aus dem Fenster geworfen werden. In diesem speziellen Urteilsspruch ging es zwar nicht um Gebäck, aber der Fall war nicht minder bittersüß. Statt Kuchen und Torte standen Renovierung versus Luxussanierung auf der Tagesordnung des Richters.