27. August 2018
Jetzt ist der Hammer gefallen, das Urteil revidiert und die Wohnungseigentümergemeinschaft kann erst einmal aufatmen. Ihr bleiben wohl enorme Kosten erspart! Möglich machte das der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), der die Anordnung des Landratsamts (Gesundheitsamts) Würzburg aufgehoben hat, mit der die Eigentümer angewiesen wurden, die in ihrer Anlage mit Epoxidharz sanierten Trinkwasserleitungen wieder entfernen zu lassen.