Weder der Bezeichnung ‚Altbau‘ noch der Begriff ‚Sanierung‘ sind rechtlich genau definiert. Im Allgemeinen versteht man unter Altbausanierung umfangreiche Bau-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an einem Gebäude, welches vor dem zweiten Weltkrieg oder, etwas weiter gefasst, vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland errichtet wurde.
Eine Altbausanierung zielt in Richtung umfangreiche Anpassung oder Wiederherstellung aktuell geltender Standards in der Energie- und Bautechnik in einem alten, in die Jahre gekommenen Bauwerk. Auch die Erläuterungen zu den öffentlichen Förderprogrammen zur Unterstützung bei der Altbausanierung bringen keine Klarheit hinsichtlich einer allgemein gültigen Definition, was unter einem Altbau oder einer Altbausanierung zu verstehen ist. Das macht es umso wichtiger bei geplanten Altbausanierungen genaue Absprachen (Leistungsbeschreibungen) zu den umfangreichen Maßnahmen mit dem Architekten oder den ausführenden Gewerken zu treffen. Dabei gilt es sowohl die Anforderungen geltender Normen und Verordnungen, wie beispielweise der EnEV, einzuhalten sowie bei Nutzung öffentlicher Förderprogramme, deren Anforderungen zu erfüllen. Für ein sinnvolles Sanierungskonzept, das ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis berücksichtigt, liefert in der Regel eine fundierte Energieberatung die Grundlage, damit eine zufriedenstellende Altbausanierung erzielt werden kann.